§ 6 Erneuerbare-Energien-Gesetz Windenergie: 50 Prozent der Kommunen könnten finanziell an der Nutzung teilhaben

Verantwortliche:r Redakteur:in: Konstantin Pfliegl 1 min Lesedauer

Wie hoch fallen Zahlungen aus, wenn Anlagenbetreiber von Windenergie Kommunen finanziell an den Erlösen teilhaben lassen? Orientierung gibt eine neue Online-Karte.

(Bild:   KBL Sungkid / Adobe Stock)
(Bild: KBL Sungkid / Adobe Stock)

Die interaktive Karte der Fachagentur Wind und Solar bietet Informationen über sämtliche Anlagen für Windenergie, die in Deutschland betrieben werden oder bisher genehmigt wurden. Die Karte zeigt, welche Zahlungen an Kommunen im Umkreis der Anlagen möglich sind. Dabei berücksichtigt das Online-Tool freiwillige Zahlungen der Anlagenbetreiber nach Paragraph 6 des Erneuerbare-Energien-Gesetz 2023 (§ 6 EEG 2023) sowie den seit 2016 in Mecklenburg-Vorpommern und 2019 in Brandenburg geltenden Landesgesetzen zur finanziellen Teilhabe.

Eine interaktive Karte der Fachagentur Wind und Solar zeigt, wie deutschen Kommunen über § 6 EEG 2023 finanziell an der Nutzung der Windenergie vor Ort teilhaben könnten.(Bild:  Fachagentur Wind und Solar / Screenshot)
Eine interaktive Karte der Fachagentur Wind und Solar zeigt, wie deutschen Kommunen über § 6 EEG 2023 finanziell an der Nutzung der Windenergie vor Ort teilhaben könnten.
(Bild: Fachagentur Wind und Solar / Screenshot)

Windenergie: Mögliche Einnahmequelle für Kommunen

Nutzende können durch einfache Klicks bundesweit aktuelle Informationen zu Windenergieanlagen und möglichen Zahlungen an Kommunen abrufen“, erklärt Antje Wagenknecht, Geschäftsführerin der Fachagentur Wind und Solar.

Die Informationen zu den Windenergieanlagen sowie ihren Standorten basieren auf Daten des Marktstammdatenregisters. Die Karte nutzt keine Einspeisedaten für die einzelnen Anlagen. Stattdessen wird für die Berechnung der finanziellen Teilhabe für jede Anlage pauschal ein Wert von 2.000 Volllaststunden für die Netzeinspeisung verwendet.  

Auch die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Sachsen, Saarland und Thüringen haben seit Dezember 2023 eigene – verpflichtende – Teilhabegesetze erlassen. Für Sachsen-Anhalt und Bayern liegen Gesetzentwürfe vor. In Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg wird bereits die Novellierung der jeweiligen geltenden Landesgesetze diskutiert. Diese Landesregelungen beziehungsweise Änderungen an Gesetzen werden in den nächsten Monaten in die interaktive Karte integriert.

Die Fachagentur Wind und Solar ist ein eingetragener, gemeinnütziger Verein. Mitglieder sind Bund, Länder, die kommunalen Spitzenverbände, Wirtschafts- und Naturschutzverbände sowie Unternehmen. Der Verein unterstützt die natur- und umweltverträgliche Nutzung der Windenergie an Land und der Solarenergie in Deutschland.

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