Factsheet des Umweltbundesamtes Solarenergie: So gelingt der Ausbau – verträglich für die Natur und Landwirtschaft

Verantwortliche:r Redakteur:in: Konstantin Pfliegl 2 min Lesedauer

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Photovoltaik ist eine der tragenden Säulen der Energiewende. Ein Factsheet des Umweltbundesamtes zeigt, wie sich mehr Solarenergie gewinnen lässt – natur- und landwirtschaftsverträglich.

(Bild:  © Syntetic Dreams/stock.adobe.com)
(Bild: © Syntetic Dreams/stock.adobe.com)

Die Solarenergie gilt als einer der Schlüsseltechnologien der Energiewende in Deutschland. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sieht vor, die Kapazität von Photovoltaik-Anlagen von derzeit rund 112 Gigawatt (GW) bis 2040 auf 400 GW zu erhöhen. Die beste Lösung sind Solaranlagen auf Dächern.

Doch um die EEG-Ziele erreichen zu können, sind PV-Anlagen auch auf Freiflächen unverzichtbar. Doch wie kann der Solarenergie-Ausbau in Deutschland gelingen – und dabei ökologisch und landwirtschaftlich wertvolle Bereiche erhalten? Damit beschäftigt sich das neue Factsheet „Photovoltaik auf dem Acker? – Ein Positionspapier“ des Umweltbundesamtes (UBA). Es zeigt den aktuellen Stand zur Photovoltaik in Deutschland, benennt bestehende Konfliktfelder und schlägt Lösungen für einen umwelt- und landwirtschaftsverträglichen Ausbau von Freiflächenanlagen vor.

Solarenergie-Ausbau: Empfehlungen des Umweltbundesamtes

Das sind die wichtigsten Empfehlungen des Umweltbundesamtes im Factsheet „Photovoltaik auf dem Acker? – Ein Positionspapier“:

1. Vorrang für Photovoltaik auf Dächern, versiegelten oder vorbelasteten Flächen: Solarenergie-Anlagen sollten vorrangig auf Gebäuden, Parkplätzen, Deponien, Industrieflächen und anderen vorbelasteten Standorten errichtet werden

2. Landwirtschaftliche Flächen nur bei Bedarf und nach ökonomischen und ökologischen Kriterien nutzen: Werden zusätzliche Flächen benötigt, dann sollten hierfür vorrangig solche Bereiche genutzt werden, die ökologisch weniger wertvoll sind und eine geringere bis mittlere Bodengüte aufweisen.

3. Strenge Umweltkriterien für alle PV-Anlagen anwenden: PV-Freiflächenanlagen sollten so errichtet werden, dass sie zu einer ökologischen Aufwertung der Flächen führen. Hierfür empfiehlt das UBA bei Baugenehmigungen im Minimum die folgenden Vorgaben:

  • Module und Nebenanlagen sollten maximal 60 Prozent der Grundflächen überdecken
  • Biodiversitätsfreundliches Vegetationsmanagement unter und zwischen den Modulen
  • Gewährleistung der Durchgängigkeit für Tiere (zum Beispiel durch Wildtierkorridore)
  • Anlage standortangepasster Biotopelemente (zum Beispiel Blühstreifen) auf mindestens 10 Prozent der Anlagenflächen
  • Ausschluss trocken gelegter Moorböden für alle PV-Freiflächenanlagen – (außer bei sogenannten „Moor-PV“-Projekten, die eine Wiedervernässung der Moore voraussetzen und zum Klimaschutz beitragen)
  • Keine PV-Freiflächenanlagen auf bodenkundlich oder ökologisch wertvollen Flächen
  • Bodenschonender und umweltverträglicher Aufbau, Betrieb und Rückbau der Module, Speicher, Zuleitungen und Zuwegungen

4. Agri-PV als effiziente Doppelnutzung fördern: Vor allem in Agri-Photovoltaik (AgriPV), die gleichzeitige Nutzung landwirtschaftlicher Flächen für die Nahrungsmittelproduktion und für die Photovoltaik-Stromerzeugung, steckt ein enormes Potenzial. AgriPV kann außerdem Klimarisiken für Landwirte reduzieren, da sie Nutzpflanzen und -tiere vor klimatischen Beeinträchtigungen (Hagel, Starkniederschläge, Sonnenbrand) schützen und sehr flächeneffizient Strom erzeugt.

5. Bioenergiepflanzenanbau zugunsten von Solarenergie reduzieren: Konventionelle PV-Freiflächenanlagen liefern auf einem Hektar 28- bis 50-mal mehr Strom gegenüber Mais oder anderen Energiepflanzen. Auch AgriPV-Systeme liefern pro Hektar immer noch ein Vielfaches an Strom gegenüber dem Anbau von Energiepflanzen. Angesichts dieser enormen Effizienzvorteile empfiehlt das UBA, den Anbau von Biomasse konsequent zu reduzieren. Die freiwerdenden Flächen sollten für höherwertige Nutzungen eingesetzt werden – etwa für eine naturverträgliche Nahrungsmittelproduktion, gezielte Naturschutzmaßnahmen sowie zur Förderung von Ökosystemleistungen und der Klimarobustheit landwirtschaftlicher Böden.

Fazit des Umweltbundesamtes: Für die Umsetzung der festgesetzten Ausbauziele würden – bei einer gleich starken Nutzung von Dach- und Freiflächen – nur rund 0,5 Prozent der Bundesfläche ausreichen. Daher kann und sollte der PV-Ausbau laut UBA gestaltet werden, dass er mit dem Umwelt- und Naturschutz vereinbar ist.

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