In jüngster Zeit häufen sich Brandereignisse, bei denen PV-Anlagen ursächlich oder zumindest beteiligt waren. Analysen von TÜV Hessen und dem Verband der Schadenverhütung zeigen oft erhebliche Mängel in Planung, Installation und Wartung. Klar ist: Der Brandschutz, der dem Solarausbau besonders in öffentlichen Gebäuden und Sonderbauten hinterherhinkt, wird zunehmend sicherheitsrelevant.
PV-Anlagen stellen kein grundsätzlich erhöhtes Brandrisiko dar, aber sie bergen spezifische Gefahren – insbesondere bei mangelhafter Planung, Installation oder Wartung. Regelmäßige Prüfungen gewährleisten ihre Funktionsfähigkeit und Sicherheit; eine Fachplanung ist entscheidend, um PV-Anlagen sicher und nachhaltig zu betreiben.
(Bild: TÜV Hessen)
Im letzten Mai brannte das Dach des Aldi-Zentrallagers in Mörfelden-Walldorf bei Frankfurt am Main. Verletzt wurde niemand, zu Schaden kam nur die Photovoltaikanlage auf dem Dach, die auch als Brandursache ausgemacht wurde. Im selben Monat brach in Erkrath im Ruhrgebiet ein Feuer im Schulzentrum Rankestraße aus – wegen eines Kurzschlusses im Wechselrichter der dortigen PV-Anlage. Im Vergleich zu Mörfelden ging es hier nicht so glimpflich aus: Zwar gab es wieder keinen Personenschaden, aber das Schulzentrum ist seither im Bereich von Haupt- und Realschule nicht nutzbar.
Stellen Photovoltaikanlagen also ein Brandrisiko dar? Der TÜV-Verband hat mit seinem Baurechtsreport 2023 konstatiert: Statistisch gesehen, geht von PV-Anlagen kein höheres Brandrisiko aus. In dem Report heißt es aber auch: "Ihre Mängelquote ist … vergleichsweise hoch, was ihr Brandrisiko auf lange Sicht vergrößert." Erst im Sommer zuvor hatte der Report Mängel beim Brandschutz öffentlicher Gebäude beanstandet. Knapp 70.000 sicherheitstechnische Anlagen in sogenannten Sonderbauten, zu denen Hochhäuser, Versammlungs- oder Verkaufsstätten gehören, waren in Augenschein genommen worden; mehr als jede vierte Brandschutzanlage wies wesentliche Mängel auf. Ein erhebliches Brandrisiko sieht der TÜV-Verband vor allem bei den Batteriespeichern von PV-Anlagen: "Im schlimmsten Fall können sie bei extrem hohen Temperaturen von bis zu 1.000 °C verbrennen und damit nicht mehr mit Wasser gelöscht werden."
Brandschutzanforderungen für PV-Anlagen
Es gilt also, Brandschutz und Energiewende unter einen Hut zu bekommen. Denn der Ausbau von Solaranlagen ist politisch gewünscht und mit dem Solarpaket I "Betrieb und Bau von Solaranlagen" vereinfacht worden. Bauordnungsrechtlich sind Solaranlagen genehmigungsfrei. Soll Strom eingespeist werden, müssen sie lediglich beim Stromversorger angemeldet werden. Das ist aber keine baurechtliche Vorgabe, sondern eine Vergütungsgenehmigung. Entsprechend machen die Bauordnungen der Länder auch keine Vorgaben zum Brandschutz von PV-Anlagen. Die Schutzziele werden lediglich allgemein formuliert: Zum Beispiel muss der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt werden, und wirksame Löscharbeiten müssen möglich sein. Auch aus den Prüfverordnungen der Bundesländer ergibt sich keine Verpflichtung zur regelmäßigen Überprüfung.
Bauordnungsrechtlich sind Solaranlagen genehmigungsfrei. Soll Strom eingespeist werden, müssen sie lediglich beim Stromversorger angemeldet werden.
(Bild: Pixabay, schropferoval)
Brandschutzvorkehrungen für Photovoltaikanlagen resultieren nur aus Normen für die elektrische Sicherheit oder der DIN VDE 0100-712, die Vorgaben für das Stromversorgungssystem einer PV-Anlage, ihre Planung und Einrichtung macht. Außerdem gibt es verschiedene Merkblätter – unter anderem vom Gesamtverband der deutschen Versicherer oder dem Verband der Schadenverhütung (VdS) – oder Leitfäden, etwa im Bundesland Hessen für Solaranlagen an Privathäusern. Wird die Immobilie gegen Feuer versichert, kann eine Prüfung nach VdS erforderlich werden. Feuerversicherer fordern oft eine unabhängige Prüfung von elektrischen Anlagen, darunter auch PV-Anlagen. Einem Bericht des VdS zufolge wiesen knapp ein Drittel der geprüften Anlagen wesentliche Mängel auf, was eine besondere Brand- oder Unfallgefahr bedeutet.
Merkblatt 3245 des VdS
Das VdS-Merkblatt 3245 beschreibt Gefahren durch Planungs- und Ausführungsfehler bei Solaranlagen sowie äußere Gefahren. Demnach muss der Errichter einer PV-Anlage Gefährdungen aus der Umgebung wie Blitzeinschlag oder Hagel beachten, ebenso Wechselwirkungen mit technischer Gebäudeausrüstung wie Blitzschutz- oder Rauch- und Wärmeabzugsanlagen. Bei der Aufstellung von PV-Modulen muss einer Brandentstehung vorgebeugt und eine Brandausbreitung verhindert werden. Genannt werden als Maßnahmen unter anderem ein ausreichender Abstand der Module, eine Unterteilung der Modulfläche sowie der Abstand zur Brandwand und zu Rauch- und Wärmeabzugsanlagen. Ungeschützte Leitungen dürfen nicht über die Brandwand geführt werden; sie müssen stattdessen mit einem Leitungsschott oder in Brandschutzkabelkanälen verlaufen.
Hinzu kommen spezifische Anforderungen: Auf Industriebauten und Hochhäusern müssen die Module zum Beispiel aus nicht brennbaren Materialien der Baustoffklasse A bestehen. Wechselrichter müssen an einem geschützten Ort aufgestellt, vor direkter Sonneneinstrahlung bewahrt und dürfen nicht auf feuergefährdeten Betriebsstätten wie Holzlagern oder Sägewerken installiert werden. Untersagt ist auch das Aufstellen von Batteriespeichersystemen in feuer- und explosionsgefährdeten Bereichen. Das Merkblatt verweist bei der Instandhaltung von PV-Anlagen auf die Landesbauordnung: Empfohlen werden regelmäßige Sichtkontrollen, Reinigungen und Wartungen; alle vier Jahre zum Beispiel nach DIN EN 62446-1.
Stand: 16.12.2025
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Sonderbauten wie Industrie, Versand- und Verkaufsstätten, Kindergärten oder Schulen sowie sämtliche Bauten mit einer Brandmeldeanlage benötigen einen Feuerwehrplan, in dem die PV-Anlage aufgenommen werden muss. Im Brandfall sollte es ein Feuerwehrschalter erlauben, die PV-Anlage stromlos zu schalten. Ist eine Blitzschutzanlage vorhanden, muss die PV-Anlage in das System eingebunden werden.
Brandrisiken von Solaranlagen
Soweit die Theorie. In der Praxis zeigt sich jedoch: Die Vorgaben werden nicht immer in die Tat umgesetzt. In der Regel werden die Dächer von Industriebauten vom Immobilieneigentümer an Photovoltaikanlagenbetreiber vermietet, wobei brandschutztechnische Fragestellungen oft nicht eingehalten werden. Vielen Betreibern ist nicht einmal bewusst, dass Vorgaben gelten. Erst bei bau- oder versicherungsrechtlich geforderten Begehungen – etwa durch Brandschutzbeauftragte oder bei Prüfungen nach der Prüfverordnung beziehungsweise dem VdS – wird dann festgestellt, dass Anforderungen nicht eingehalten werden. Die praktische Umsetzung der Brandrisikoprävention zeigt also: Es brennt lichterloh.
Um PV-Anlagen sicher zu betreiben, sollte ein unabhängiger Partner hinzugezogen werden, der fachgerecht unterstützen kann.
(Bild: Pixabay, Roy Buri)
Dabei sind Brandrisiken von PV-Anlagen nicht zu unterschätzen – insbesondere solche, die von der Elektrik ausgehen. In 30 bis 40 % der Fälle sind elektrische Komponenten die Hauptursache der Brände. Wie die Leitungen selbst können Wechselrichter eine große Gefahr darstellen. Sie dürfen nicht zu heiß werden, sonst nehmen ihre Bauteile Schaden. Entsprechend muss die Belüftung sichergestellt sein. Nagerverbiss oder eine nicht sachgerechte Installation können zu Kurzschlüssen führen, die ihrerseits einen Brand auslösen können. Je älter Bauteile werden, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass es zu Kurzschlüssen oder Überspannungen kommt. Häufig werden auch Kabelleitungen regelwidrig über die Brandwand geführt, was die Brandausbreitung befördern kann. Und immer wieder kommt es vor, dass PV-Anlagen auf Dächern verlegt werden, deren Konstruktion völlig ungeeignet ist. All dies vor Augen, bringt die fehlende Regulierung die Wahrscheinlichkeit von Bränden mit sich. Ein Genehmigungsverfahren für Photovoltaikanlagen hingegen würde diese sicherer machen und den Brandschutz verbessern.
PV-Anlagen prüfen lassen
Bei der Prüfung und Überwachung von PV-Anlagen kann ein erfahrener Partner unterstützen. TÜV Hessen etwa begutachtet, bewertet und prüft Solaranlagen von öffentlichen und privaten Betreibern und berechnet bei Bedarf die Wirtschaftlichkeit. Ratsam ist, eine integrierte Planung von Anfang an mit einem geeigneten Partner vorzunehmen. Dieser begutachtet die Baugenehmigung des Gebäudes, auf dem die PV-Anlage entstehen soll, das Brandschutzkonzept und die Brandschutzpläne. TÜV Hessen kann damit sicherstellen, dass die notwendigen Brandabschnitte eingehalten sowie Probleme wie das Überbauen der Brandwand erkannt und behoben werden. In den Feuerwehrplan werden nicht nur alle Leitungen, Abschalt- und Trenneinrichtungen eingetragen, weil TÜV Hessen zahlreiche Leistungen aus einer Hand anbieten kann, ist auch eine elektrische Prüfung und Bewertung der PV-Anlage möglich.
Fazit
Photovoltaikanlagen stellen kein grundsätzlich erhöhtes Brandrisiko dar, aber sie bergen spezifische Gefahren – insbesondere bei mangelhafter Planung, Installation oder Wartung. Regelmäßige Prüfungen gewährleisten ihre Funktionsfähigkeit und Sicherheit; eine Fachplanung ist entscheidend, um PV-Anlagen sicher und nachhaltig zu betreiben. Dabei sollte jedoch ein unabhängiger Partner hinzugezogen werden, der fachgerecht unterstützen kann.