Recht
Repowering von Windanlagen: Aktuelle Regelungen und planerische Handlungsmöglichkeiten

Ein Gastbeitrag von Marie-Luise Plappert 4 min Lesedauer

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Repowering von Windenergieanlagen bedeutet den Austausch alter Anlagen durch moderne, leistungsstärkere. Dabei müssen die neuen Anlagen nicht am selben Standort wie die zu ersetzenden stehen.

(Bild:  © PIPTA/stock.adobe.com)
(Bild: © PIPTA/stock.adobe.com)

Der Begriff Repowering wird unterschiedlich gebraucht und nur in  bestimmten Zusammenhängen,  zum Beispiel im Bundes-Immissionsschutzgesetz (§ 16b BImSchG) oder  im Bundesnaturschutzgesetz (45c Abs. 1  BNatSchG) rechtlich definiert. Allgemein wird unter Repowering der Austausch von alten Bestandsanlagen gegen moderne, leistungsstärkere Neuanlagen verstanden. Aus planungsrechtlicher Sicht kommt es  dabei nicht darauf an, dass die Neuanlagen am selben Standort wie die zu ersetzende  Bestandsanlagen errichtet werden. Neben  dem standorterhaltenden kann planerisch auch ein standortverlagerndes Repowering  vorgesehen werden.

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