Geothermiebeschleunigungsgesetz Mit dem GeoBG zur sicheren, regionalen Wärmeversorgung

Quelle: Pressemitteilung 2 min Lesedauer

Anbieter zum Thema

Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) begrüßt die heutige Abstimmung über das Geothermiebeschleunigungsgesetz (GeoBG) im Deutschen Bundestag. Das Gesetz enthält zentrale Weichenstellungen für die Wärmewende.

Von der Einstufung der Geothermie als Energieform, die im “überragenden öffentlichen Interesse” steht, bis hin zu verbindlichen Fristen in Genehmigungsverfahren enthält das GeoBG viele wichtige Maßnahmen. (Bild:  stock.adobe.com - Jovicic)
Von der Einstufung der Geothermie als Energieform, die im “überragenden öffentlichen Interesse” steht, bis hin zu verbindlichen Fristen in Genehmigungsverfahren enthält das GeoBG viele wichtige Maßnahmen.
(Bild: stock.adobe.com - Jovicic)

BEE-Präsidentin Ursula Heinen-Esser: "Von der Einstufung der Geothermie als Energieform, die im ,überragenden öffentlichen Interesse' steht, bis hin zu verbindlichen Fristen in Genehmigungsverfahren enthält das GeoBG viele wichtige Maßnahmen. Damit zeigt die Bundesregierung, dass sie zentrale Vorhaben zur Gestaltung der Energiewende entschlossen in Angriff nimmt. Immerhin macht der Wärmesektor rund 50 % des deutschen Endenergiebedarfs aus. Geothermie hat das Potenzial, über die Hälfte des deutschen Wärme- und Kältebedarfs zu liefern."

Rechtsgrundlage für Projektentwickler und Energieversorger

Das GeoBG schafft eine effizientere und verlässlichere Rechtsgrundlage für Projektentwickler und Energieversorger. Die Schutzgüterabwägung im Rahmen der Genehmigungsverfahren ermöglicht eine angemessene Berücksichtigung der Chancen der Erdwärmenutzung. Verbindliche Bearbeitungsfristen, etwa im Bergrecht, schaffen zudem bessere Planbarkeit und Transparenz für die beteiligten Akteure. Schon heute liegen über 160 bergrechtliche Aufsuchungserlaubnisse für tiefengeothermische Projekte vor – ein deutliches Signal, wie groß das Interesse an Geothermie ist und wie wichtig ein verlässlicher Rechtsrahmen ist.

Als erstes geothermiespezifisches Gesetz überhaupt erweitert das GeoBG erstmals den Blick auf Kälteversorgung. Mit der Aufnahme von Wärmeleitungen beziehungsweise potenziell auch von Kälteleitungen und Kältemaschinen in den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen nicht nur Heizung und Wärme, sondern auch erneuerbare und effiziente Kälteversorgung unter den Regelungsrahmen. Damit schafft das Gesetz Rechtsklarheit und Planungssicherheit für Technologien und Netze, die bei Nutzung von Umweltwärme, Abwärme, Erdwärme oder geothermisch gespeicherter Energie sowohl Wärme als auch Kühlenergie bereitstellen.

Regierung kommt ins Handeln

Heinen-Esser: "Mit dem Geothermiebeschleunigungsgesetz kommt die Regierung bei einem so zentralen energiepolitischen Thema wie der Wärmewende ins Handeln. Das Gesetz setzt ein wichtiges Signal für Versorgungssicherheit, Klimaschutz und wirtschaftliche Stabilität. Erdwärme ist die Schlüsselenergie der Wärme- und Kältewende. Die Nutzung von Erdwärme schützt Klima, Umwelt und Menschen, stärkt heimische Unternehmen und macht uns energiepolitisch unabhängiger. Hier für Planungssicherheit und Bürokratieabbau zu sorgen, bringt die Energiewende einen entscheidenden Schritt voran."

Gregor Dilger, Geschäftsführer Bundesverband Geothermie: "Der Geothermieausbau stärkt nicht nur die energiepolitische Resilienz, sondern auch die heimische Wertschöpfung. Denn die Investitionen in Geothermie bleiben im Land. Das neue Gesetz ist ein wichtiger Impuls für Kommunen, Stadtwerke, Energieversorger und Industrieunternehmen, jetzt zu investieren – diese Akteure denken langfristig, sie sind vor Ort verankert und wollen strategische Versorgungssicherheit statt kurzfristiger Brennstoffsicherung. Für sich selbst sowie für ihre Bürger und Kunden."

Jetzt Newsletter abonnieren

Verpassen Sie nicht unsere besten Inhalte

Mit Klick auf „Newsletter abonnieren“ erkläre ich mich mit der Verarbeitung und Nutzung meiner Daten gemäß Einwilligungserklärung (bitte aufklappen für Details) einverstanden und akzeptiere die Nutzungsbedingungen. Weitere Informationen finde ich in unserer Datenschutzerklärung. Die Einwilligungserklärung bezieht sich u. a. auf die Zusendung von redaktionellen Newslettern per E-Mail und auf den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern (z. B. LinkedIn, Google, Meta).

Aufklappen für Details zu Ihrer Einwilligung