Solarparks Checkliste und Ablaufplan für Kommunen aktualisiert

Quelle: Pressemitteilung 2 min Lesedauer

Die Checkliste "Die 10 Gebote der Freiflächen-PV" informiert Kommunen darüber, wie sie Solarparks erfolgreich planen und was sie dabei beachten sollten. Nun wurde die Checkliste und der damit zusammenhängende Ablaufplan aktualisiert. Grund dafür ist die Novelle der Landesbauordnung (LBO) Baden-Württemberg, die am 28. Juni 2025 in Kraft getreten ist und unter anderem Änderungen für Freiflächenphotovoltaik umfasst.

Das Photovoltaik-Netzwerk BW hat seine Checkliste "Die 10 Gebote der Freiflächen-PV" und den damit zusammenhängenden Ablaufplan überarbeitet.(Bild:  AdobeStock_911947833)
Das Photovoltaik-Netzwerk BW hat seine Checkliste "Die 10 Gebote der Freiflächen-PV" und den damit zusammenhängenden Ablaufplan überarbeitet.
(Bild: AdobeStock_911947833)

Die als "Schnelleres Bauen" bezeichnete Novelle stellt die Errichtung und Änderung von Freiflächensolaranlagen generell verfahrensfrei: Die klassische Baugenehmigungspflicht entfällt. Wird ein Solarpark mit einem Batteriespeicher geplant, muss für diesen in der Regel jedoch weiterhin eine Baugenehmigung eingeholt werden. Das Solar Cluster Baden-Württemberg und die Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA-BW) haben im Rahmen des Photovoltaik-Netzwerks Baden-Württemberg die Checkliste und den Ablaufplan aktualisiert.

"Um den Ausbau erneuerbarer Energien weiter zu vereinfachen und zu entbürokratisieren, wird die Errichtung und Änderung von Freiflächen-Solaranlagen generell verfahrensfrei gestellt. Bislang war dies nur für gebäudeabhängige Anlagen und freistehende Anlagen der Fall. Für letztere Anlagen sah die Verfahrensfreiheit bislang eine Begrenzung auf 3 m Höhe und 9 m Länge vor. Von dieser Begrenzung wird nunmehr abgesehen", so das Gesetz.

Öffentlich-rechtliche Vorschriften beachten

Die Freiflächen-AG des Photovoltaik-Netzwerks Baden-Württemberg hat nun diese Neuerungen in die beiden Dokumente eingearbeitet. Wichtig: Zwar ist keine Baugenehmigung mehr für Solarparks nötig, dennoch müssen weiterhin öffentlich-rechtliche Vorschriften beachtet werden. Dazu zählen beispielsweise Anforderungen aus dem Naturschutz, dem Arten- oder Denkmalschutz sowie dem Wasser- und Planungsrecht.

Während das neue Gesetz die Baugenehmigung für Solarparks abgeschafft hat, gilt diese Regelung nicht für Batteriespeicher. Für sie muss in der Regel weiterhin eine Baugenehmigung eingeholt werden. Das betrifft nahezu alle in Planung befindlichen Solarparks, denn ohne Batteriespeicher werden sie kaum noch errichtet. Grund dafür sind unter anderem die zeitweise negativen Strompreise. Sie entstehen, wenn mehr Strom erzeugt als aktuell verbraucht wird. Um den in Solarparks produzierten Strom zu einem anderen Zeitpunkt vergütet zu bekommen, brauchen die Betreiberinnen und Betreiber deshalb Batteriespeicher, um die elektrische Energie in Zeiten negativer Strompreise speichern zu können.

Weg von der reinen Genehmigerin hin zur Unterstützerin

Solarparks sind ein zentraler Bestandteil der Energiewende. Sie erzeugen klimafreundlichen Strom und erhöhen die kommunale Wertschöpfung. Doch werden die Anlagen im Südwesten immer noch in zu geringer Anzahl errichtet. Ein wichtiger Grund sind fehlende Strukturen und lückenhaftes Know-how in vielen Kommunen. Die steigende Anzahl der Anfragen von Flächeneigentümerinnen, Flächeneigentümern, Projektiererinnen und Projektierern treffen bei den Kommunen auf interne Strukturen, die historisch bedingt ausschließlich auf die Bearbeitung von Genehmigungsprozessen ausgelegt sind. Dabei sollten Kommunen im Zuge der neuen Anforderungen der Energiewende hier einen Wandel vollziehen: weg von der reinen Genehmigerin hin zu der Unterstützerin der klimafreundlichen Stromerzeugung vor Ort. Um diesen Wandel zu unterstützen, hat das Photovoltaik-Netzwerk Baden-Württemberg die Checkliste und den Ablaufplan erstellt und nun aktualisiert. 
Sie sind zum Download verfügbar unter: https://www.photovoltaik-bw.de/themen/photovoltaik-freiflaechen

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