Stromautobahnen Bundesnetzagentur beschleunigt Stromnetzausbau: Weitere 2.000 Kilometer genehmigt

Verantwortliche:r Redakteur:in: Konstantin Pfliegl 1 min Lesedauer

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Der Stromnetzausbau in Deutschland kommt voran: Vergangenes Jahr genehmigte die Bundesnetzagentur rund 2.000 Kilometer Stromleitungen – 45 Prozent mehr als 2024.

(Bild:  © Nordreisender/stock.adobe.com)
(Bild: © Nordreisender/stock.adobe.com)

Der Umstieg auf erneuerbare Energien erfordert einen umfassenden Ausbau des Stromnetzes in Deutschland, um eine sichere und zuverlässige Versorgung zu gewährleisten. Der Bedarf für den Stromnetzausbau ist derzeit gesetzlich auf rund 16.800 Kilometer festgelegt. Die Bundesnetzagentur ist für die Prüfung und Genehmigung für rund 9.600 Kilometer zuständig. Den übrigen Teil bearbeiten die jeweiligen Bundesländer.

Im Jahr 2025 hat die Bundesnetzagentur rund 2.000 Kilometer Stromleitungen genehmigt – das sind etwa 45 Prozent mehr als im Vorjahr (2024: 1280 Kilometer). Damit sind nun für rund 4.700 Leitungskilometer in Zuständigkeit der Bundesnetzagentur die Verfahren vollständig abgeschlossen oder aufgrund gesetzlicher Änderungen nicht mehr erforderlich.

Dabei wurden vergangenes Jahr erstmals die Genehmigungsverfahren für große Hochspannungs-Gleichstrom-Leitungen abgeschlossen. Für die häufig als „Stromautobahnen“ bezeichneten Nord-Süd-Verbindungen A-Nord, Ultranet, SuedLink und SuedOstLink hat die Bundesnetzagentur die Baugenehmigungen erteilt.

„Wir haben den Ankündigungen des letzten Jahres Taten folgen lassen. Auf ein Rekordjahr der Stromnetz-Genehmigungen folgt ein weiteres", so Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.

So funktioniert die Genehmigung durch die Bundesnetzagentur

Die Bundesnetzagentur legt in einem ersten Verfahrensschritt zunächst einen rund 1.000 Meter breiten Korridor fest, in dem die Stromleitungen verlaufen werden. In der folgenden Planfeststellung entscheidet die Bundesnetzagentur dann über den genauen Verlauf der Leitungen. Dabei wird der Streckenverlauf gesucht, der unter anderem möglichst wenige Eingriffe in die Landschaft und die geringste Belastung für die Menschen verursacht. Dafür diskutiert die Bundesnetzagentur gemeinsam mit den zuständigen Behörden, dem Vorhabenträger und den Betroffenen vor Ort. Die eingebrachten Argumente werden gehört und geprüft. Abschließend trifft die Bundesnetzagentur eine Entscheidung und erteilt Baurecht für die konkrete Leitung.

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