Netzentwicklungsplan Wasserstoff: Bundesnetzagentur genehmigt deutschlandweites Kernnetz

Verantwortliche:r Redakteur:in: Konstantin Pfliegl 1 min Lesedauer

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Die Bundesnetzagentur hat das von den Fernleitungsnetzbetreibern vorgeschlagene Wasserstoff-Kernnetz genehmigt. Es soll schrittweise bis 2032 in Betrieb gehen.

(Bild:  john / Adobe Stock)
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Das Wasserstoff-Kernnetz ist der erste Schritt für den Aufbau eines deutschlandweiten Netzes. Es verbindet die künftigen Cluster miteinander. In diesen bündeln sich regionale und lokale Projekte, zum Beispiel in Industrie- oder Gewerbeparks. Das Kernnetz berücksichtigt auch die Verbindung mit den Nachbarstaaten.

Kernnetz: Es soll bis 2023 in Betrieb gehen.(Bild:  Bundesnetzagentur)
Kernnetz: Es soll bis 2023 in Betrieb gehen.
(Bild: Bundesnetzagentur)

Die Bundesnetzagentur hat das von den Fernleitungsnetzbetreibern vorgeschlagene Netz mit kleineren Anpassungen genehmigt. Insgesamt enthält das Netz 9.040 Kilometer an Leitungen, welche sukzessiv bis 2032 in Betrieb gehen sollen. Davon werden rund 60 Prozent von Gas auf Wasserstoff (H2) umgestellt und 40 Prozent neu gebaut. Die erwarteten Investitionskosten betragen 18,9 Milliarden Euro.

Netzentwicklungsplanung Gas und Wasserstoff

Bereits in den letzten beiden Netzentwicklungsplänen Gas 2020 und 2022 führten die Fernleitungsnetzbetreiber (FNB) Marktabfragen für H2-Erzeugung und -bedarf durch. Ebenfalls wurden Leitungen zur Umstellung von Erdgas auf H2 identifiziert. Die Fernleitungsnetzbetreiber entwickelten anschließend eine eigene, noch unverbindliche Modellierung im Netzentwicklungsplan Gas. Dieser wies auch erste H2-Cluster in Deutschland aus.

Für den Aufbau und die Inbetriebnahme des Netzes war mehr Verbindlichkeit auf der Produzenten- und Nachfrageseite sowie der Bau von Leitungen notwendig. Aus diesem Grund beschloss die Bundesregierung im Frühjahr 2023 die Errichtung eines H2-Kernnetzes. Ziel sollte sein, deutschlandweit die wesentlichen H2-Produktions-, Import- und Verbrauchspunkte zu verbinden.

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