Richtlinie für Funkanlagen (RED) Cybersecurity: SolarEdge erfüllt EU-Richtlinien für drahtlos vernetzte Produkte 

Verantwortliche:r Redakteur:in: Konstantin Pfliegl 1 min Lesedauer

Die Wechselrichter von SolarEdge erhielten die Zertifizierung gemäß den Anforderungen der neuen Richtlinie für Funkanlagen (RED) der Europäischen Kommission gemäß Artikel 3.3 für Cybersecurity.

(Bild:  rost9 / Adobe Stock)
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SolarEdge, ein Anbieter von Smart-Energy-Technologien, gab bekannt, dass seine Wechselrichter die frühzeitige Zertifizierung und die Einhaltung der Anforderungen der neuen Richtlinie für Funkanlagen (RED) der Europäischen Kommission gemäß Artikel 3.3 für Cybersecurity erreicht hat.

Der Artikel 3.3, der voraussichtlich im August 2025 in Kraft treten wird, schafft einen neuen Rechtsrahmen für Funkanlagen und schreibt Anforderungen an die Cybersicherheit für alle in Europa verkauften IoT-Produkte vor. Als Teil dieses Artikels müssen PV-Anlagen, die auf drahtlose Verbindungen angewiesen sind, eine neue und umfassende Reihe von Cybersecurity-Anforderungen erfüllen. Diese konzentrieren sich auf die Verbesserung der Netzschutzfunktionen, den Schutz personenbezogener Daten und die Verringerung von Betrugsrisiken.  

EU-Vorschriften zur Cybersicherheit

„Wir glauben, dass es in unserer Verantwortung liegt, den Maßstab für Cybersicherheitsfunktionen in der PV-Technologie zu setzen“, so Ronen Faier, Interims-CEO von SolarEdge Technologies. Angesichts der rasanten Zunahme der Nutzung von Solarenergie sei die Notwendigkeit nicht verhandelbarer Vorschriften für die Cybersicherheit von entscheidender Bedeutung für die Sicherung der zukünftigen Energieversorgung.

Faier freue sich, dass Europa mit der bevorstehenden RED-Verordnung eine Vorreiterrolle übernimmt, die dazu beitragen werde, dass Hausbesitzer, Unternehmen und Netzbetreiber die Solartechnologie mit einer robusten Cyberabwehr einsetzen.

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